Eine in gutwilliger Absicht registrierte sowie rechtserhaltend! genutzte Marke ist ohne Zweifel schützenswert. Allerdings werden insbesondere Inhaber von begehrten Domainmarken immer wieder mit dem Missbrauch des Markenrechts konfrontiert. In früheren Artikeln des Logomain Magazins habe ich die Problematik des #Markengrabbing gegen Domaininhaber aufgezeigt, im umgekehrten Fall benachteiligt Brand Bidding Marktteilnehmer, deren betrieblich genutzte Domainmarken in unzulässiger Weise beeinträchtigt werden, vor allem was die optimale Sichtbarkeit in Suchmaschinen anbelangt.
Brand Bidding lässt sich vereinfacht als Bieten auf fremde Marken bezeichnen, in Kombination wird exzessives Seo oft dazu genutzt, die ursprüngliche Marke aus den Serps zu verdrängen. Im Grunde genommen ist Suchmaschinenwerbung jenseits von Anstand und Sitte, wenn Mitbewerber z.B. mit Google Werbung die Aktivitäten des jeweiligen Markeninhabers unverschämt ausnutzen um sich im Sog einer bekannten Marke dranzuhängen. Mittlerweile sind auch recht junge Marken davon betroffen. Der Zoff ist dabei vorprogrammiert, wenn dadurch der Markenaufbau massgeblich behindert wird, insbesondere dann, wenn die jeweilige Marke auf Top Rankings in Suchmaschinen angewiesen ist.
Der Ärger ist dann umso grösser, wenn marktführende Suchmaschinen wie Google als Hauptstörer ermittelt werden, die Konkurrenten ohne geschäftliche Beziehung zum Markeninhaber aus grenzenloser Profitgier dazu anstiften, das Markenrecht zum Nachteil des echten Leistungserbringers eklatant zu verletzen.
Selbst Markeninhaber mit beschreibenden Kennzeichen sollten damit rechnen dürfen, dass ihre schutzwürdigen Marken auch exklusive der bezeichnenden Waren – und Dienstleistungsverzeichnisse der jeweiligen Markenklassen ausgebeutet und durch nicht autorisierte Dritte zu eigen gemacht werden. Wenn der Verdrängungswettbewerb dazu führt, dass mittels Werbeanker auf geschützte Zeichen in Suchmaschinen letztendlich die betrieibliche Herkunft der Marke zu verwässern droht, sind Gegenwehr wie Abmahnungen sowie Gerichtsverfahren unvermeidlich.
Leider tragen die obersten Intanzen nicht gerade zur Rechtssicherheit bei, was die Problematik – werben auf fremde Marken in Suchmaschinen – anbelangt. Die Rechtsauffassung des EuGH, dass Brand Bidding im Prinzip keine Markenrechtsverletzung darstellt, weil durch das explizierte Kennzeichnen als Werbeanzeige die Herkunft der Marke nicht beeinträchtigt wird, ist kurios und zudem ein Freifahrtsschein für Marken-Trittbrettfahrer.
Markenschutz gilt auch im Quellcode
OLG Braunschweig, Urteil vom 02.04.2014, Az. 2 U 8/12 26 Jun 2014
Dennoch sind die Risiken wegen wirtschaftlicher Ausbeutung mittels Brand Bidding rechtskräftig verurteilt zu werden, nicht gering. Immerhin betrachten deutsche Instanzen wie diverse OLGs den Missbrauch von Marken in Suchmaschinen differenzierter. Offenkundige Rechtsverletzungen der Ausschliesslichkeitsregeln sowie des Verbietungsrechts gemäss § 14 und 15 MarkenG muss sich kein Markeninhaber dauerhaft gefallen lassen. Darüber hinaus kann bei einer gezielten Schädigung einer Marke von einer strafbaren Kennzeichenverletzung gemäss § 143 MarkenG ausgegangen werden. Ironischerweise sind bei durchaus gängigen Kennzeichenverletzungen auch namhafte Kandidaten zu finden, die ihre Marken äusserst aggressiv verteidigen würden, aber kein Problem damit haben, den Ruf fremder geschützter Kennzeichen schamlos auszubeuten.
Denke , dass Thema hat viel Konfliktpotential und wird nicht nur weitere Gerichte, sondern womöglich auch offizielle Stellen gemäss Missbrauchskontrolle gegen den unlauteren Wettbewerb beschäftigen.
Fazit: Brand Bidding ist eine nicht mehr zu vernachlässigende Unsitte im Online Werbegeschäft, mit einem für Suchmaschinenbetreiber nicht unerwünschtem Effekt: Markeninhaber müssen auf ihre eigene Marke als Suchbegriff mitbieten und werden somit unfreiwillig zu „Werbepartnern“ Gegen Schmarotzer, die keine Skrupel vor Rufausbeutung haben, um sich bessere Platzierungen bei Google und Co zu erschleichen. Das sollten sich Wettbewerbsbehoerden einmal genauer ansehen.
Wie Markeninhaber sich mit Abmahnungen zur Wehr setzen koennen – WBS Law
http://www.anwalt-strafverteidigung.de/infothek/wirtschaftsstrafrecht/markenrecht/
Danke für den lesenwerten Artikel. Google fühlt sich so mächtig, daß Wettbewerbsregeln den Konzern nicht berühren. Finde diese Mißachtung von Markenrecht auch unverschämt und rücksichtslos gegen über Firmen, die ihre jungen Marken aufbauen. Google weiß nur zu gut daß kleine Firmen es sich nicht leisten können den Konzern zu verklagen.