Von Linkentfernung und Titelschutzanzeiger

 

Aufgrund der überraschenden Ankündigung bezüglich der Schliessung eines deutschsprachigen Domainforums, immerhin mit beachtlicher Reichweite, das aus “Rationalisierungsgründen” von den Betreibern spätestens zu Sylvester 2019 abgeschaltet wird, zeige ich ein paar Auszüge meiner Diskussionen. Somit erhalte ich ein paar Krümel von durchaus interessanten Beiträgen für die Nachwelt. Ich gebe hier die Essenz meiner Diskussionsbeiträge wieder, die schon ein paar Jahre zurückliegen. Die vollständigen Threads können nicht veröffentlicht werden, da mir die Rechte der jeweiligen Diskussionsteilnehmer fehlen, auch im Hinblick der Dialogpartner, die das Domainforum schon vor einiger Zeit verlassen hatten.

Firma will freiwillige Linklöschung wegen Google!

Heute bekam ich eine Mail, wo ich gebeten werde, einen abschliessenden, weiterführenden Link in meinem Blogartikel zu deren Website zu entfernen. Ich gehe mit Links sowieso sparsam um und verlinke nur im Kontext. Die Firma gibt an, dass sie über etliche Backlinks verfügt, die mittlerweile gegen die Google Richtlinien für Webmaster verstossen. Hat man soviel Schiss vor Google, dass jetzt eine Welle der Löschung von Backlinks erfolgt? Ich habe seinem Wunsch entsprochen und den Backlink gelöscht:

Laut einem Grundsatzurteil des EuGH bin ich nicht verpflichtet, kontextsensitive Links zu anderen Websites wegen SEO Panikmache zu kappen und kann mich als seriöses Magazin hierbei auf die Presse – und Meinungsfreiheit berufen. Auf der sicheren Seite befindet sich jeder Publisher, dass ein verlinkender Artikel nicht gegen geltendes Recht verstösst.

Die Angst vor dem Google Monopol wird wieder allzu deutlich!

Es scheint nicht nur Panik diverser Webmaster zu sein, sondern vielleicht auch eine neue Masche, Publisher madig zu machen, denn heute habe ich folgende Mail vom selben Absender erhalten:

Hallo,

Ich wollte Sie noch einmal an mein Gesuch erinnern, die gesendeten Links abzubauen.

Sollte dies nun nicht geschehen, sind wir leider gezwungen, die Links ins Disavow Tool zu setzen, was sich nachteilig für Sie auswirken könnte. Dies möchten wir natürlich verhindern und hoffen auf Ihre Mitarbeit und entschuldigen uns erneut für die Unannehmlichkeiten.

Was mich immer wieder bei solchen billigen Auffordeungen begeistert, ist die fehlende Anrede mit Namen, das ist für mich auch ein Hinweis, dass solche Mails massenweise versendet werden!

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Zum Thema Titelschutz oder noch schöner der Titelschutzanzeiger, der mit seinen Einträgen der vergangenen Jahre erheblich zum Unterhaltungswert der deutschen Jura Szene beigetragen hat; wenn man u.a. lesen konnte: im Auftrag unseres Mandanten beanspruchen wir Titelschutz für den Begriff “Scheisse” für folgende Markenklassen blablabla…

Das Mass aller Dinge sind für mich das DPMA und richtungsweisende Urteile, die gesetzeskonform sind und der Vernunft entsprechen und nicht ein Pseudo Markenregister wie der Titelschutzanzeiger;-)

Wenn du mit einem nahezu generischen Namen gewerbliche Schutzrechte bis zum Alleinstellungsmerkmal beanspruchen willst, bzw. eine überragende Kennzeichenkraft erreichen möchtest, musst du schon sehr, sehr viel Input leisten, d.h. die werblichen Massnahmen zwecks Brandings sind enorm hoch, braucht Zeit und kostet nicht wenig;-)

Die BILD ist z.B. auch nicht über Nacht zum Publikumsmagneten geworden!

Eine gute Entwicklung sehe ich zur Zeit beim DPMA, viele jüngere Markenanmeldungen sind nicht mehr akzeptiert worden, das war vor wenigen Jahren noch was Anderes, vielleicht haben die mittlerweile auch wegen der chaotischen Zustände betreffend der sog. Sunrise Markenanmeldungen für .info und .eu einfach einen Riegel vorgeschoben, um den enormen Missbrauch mit Marken zumindest zu begrenzen.

Titelschutz muss man sich erstmal verdienen, ohne Fleiss kein Preiss!

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Moin,

meines Wissens kann z.B. ein Schriftsteller für sein Werk im Entstehen bereits Titelschutz erwirken, um gegenüber vermeintlichen Nachahmern sein Verbietungsrecht durchsetzen zu können, macht aber in meinen Augen auch nur Sinn, wenn Unterscheidungskraft massgeblich als Herkunftshinweis vorliegt und der Titel bereits nicht schon vorher – das heisst umgangssprachlichsprachlich – im Umlauf war!!!

Im Umkehrschluss sollte ein Domaininhaber für seine bereits registrierte Trenddomain für ein geplantes Projekt genauso Titelschutz beanspruchen beanspruchen können, da hier auch ein Werk, also eine webseite im Enstehen ist, welche Mindestvorraussetzung erfüllt sein muss, scheint juristisch nicht endgültig geklärt zu sein.

Sehe das ahd Urteil auch sehr kritisch, weil dieses Urteil dem Missbrauch von Markenanmeldungen Tür und Tor öffnet, allein schon durch diverse Trittbrettfahrer, die bequem per Marke auf diesen Erfolgszug aufspringen wollen und dem Domaininhaber zumindest sein Geschäft versauen wollen;-)

Von der Namensfindung inkl. Recherche bis zur Domainregistrierung liegt in meinen Augen auch eine kreative Leistung vor, das beinhaltet auch Werbedomains (zum Beispiel für out-of-home Medien), die auf ein geplantes Projekt pointen. Das Urteil ist streng genommen eine Diskrimminierung gegenüber Domaininhabern und Projektentwickler und sehe das Gebot der Gleichbehandlung als verletzt an, m.E. haben diverse Richter immer noch ihre Schwierigkeiten damit, Domain – und Markengrabbing richtig zuzuordnen.

Der Standort Deutschland braucht nicht nur eine radikale Steuerreform, sondern auch eine Kennzeichenreform in der Form, dass kreative Ideen und Leistungen von Projektentwicklern nicht mehr durch Markengrabber und Titelschutzfetischisten torpediert werden können, dass durch die wachsende Internetwirtschaft, hervorgerufen auch durch die KMU’s, langfristig neue Jobs, bzw. neue Arbeitsplätze generiert werden, scheint bei vielen hochbezahlten Politikern noch nicht so richtig angekommen zu sein…

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eingetragene Marken verpflichten zur aktiven Nutzung in den gewählten Geschäftsfeldern, es kommt auf die Verkehrsgeltung an, ein frischgebackener Markenregistrant geht mit seinem unmittelbar aggressiven Vorgehen gegenüber einem Domaininhaber älteren Datums selbst ein sehr hohes Risiko ein;-))

Generische Zeitschriften Titel müssen einen gewissen Bekanntheitsgrad haben, um überhaupt Ansprüche z.B. gegen eine gleichlautenden Domaininhaber geltend machen zu können, wie bereits erwähnt, Branding Massnahmen kosten Zeit und Geld, das meine ich mit “ohne Fleiss kein Preis” oder hier noch passender “ohne Fleiss keine Ansprüche und kein Verbietungsrecht”

Das DPMA hat in der jüngsten Vergangenheit sogar “generic plus” Markenanmeldungen, also Wortkombis aus zwei generischen Namen letztendlich verweigert, was mich da selbst ein wenig überrascht hatte, da die Wortkombis m.E. kaum umgangssprachlicher Natur sind, mir konnte es nur recht sein;-)

Das jüngste Urteil um welle.de zeigt so schön, wie ein Hijacking Versuch der im key gleichlautenden Gemeinde zum äusserst schmerzhaften Boomerang wurde, obwohl die begehrte domain nur geparkt wurde!

Ich sehe da aktuell noch einen traurigen Trend bezüglich diverser gieriger Anwälte, die ihre Mandanten als Opfer von vermeintlichen Kennzeichen – Schutzverletzungen falsch beraten bzw. nicht objektiv und ausreichend über Chancen und Risiken aufklären, denn ob die Gegenpartei am Schluss eine Schlappe erleidet oder der Mandant selbst, spielt für einige Anwälte keine Rolle mehr, denn an der Streitsucht verdienen profitorientierte Anwälte immer.